Bürgerbegehren gegen Bauhof-Standort in Nattenhausen unzulässig?
Plus Die Debatte um einen möglichen Bauhof am „Kreuzberg“ in Nattenhausen bleibt kontrovers. In Sachen Bürgerbegehren ist jetzt das Landratsamt am Zug.
Der vorgesehene Standort „Kreuzberg“ für den Bau eines gemeinsamen Bauhofs der Gemeinden der Krumbacher Verwaltungsgemeinschaft (VG) im Breitenthaler Ortsteil Nattenhausen bleibt weiterhin ein Thema, das die Gemüter erregt. Auch jetzt wieder im Breitenthaler Gemeinderat. VG-Geschäftsstellenleiter Dieter Gumpinger machte deutlich, dass die VG das Bürgerbegehren in mehreren Punkten für unzulässig halte. Dies sei auch die Sicht des Landratsamtes. Bei diesem liegt nun in Sachen Zulässigkeit die Entscheidung.
Viele Nattenhauser Bürger sind bekanntlich gegen eine Bebauung dieses Grundstückes. Es bildete sich eine Bürgerinitiative, die der Gemeinde eine Liste mit 329 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das Vorhaben vorlegte. Nach Prüfung der Unterschriften blieben 202 als gültig übrig. Damit ist die erforderliche Anzahl von mindestens 105 Unterschriften erreicht, die zehn Prozent der im Bürgerverzeichnis aufgeführten, wahlberechtigten Bürger der Gemeinde Breitenthal entsprechen muss.
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