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Justiz: Sozialbetrug: BGH kassiert Urteil gegen Pflegevermittler

Justiz

Sozialbetrug: BGH kassiert Urteil gegen Pflegevermittler

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    Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Rolf Raum (Mitte) hat in einem wegweisenden Beschluss ein Urteil gegen einen Pflegedienstvermittler aus dem Landkreis Günzburg aufgehoben. Die obersten Richter ändern damit eine mehr als zwei Jahrzehnte gültige Rechtsprechung. Das Bild zeigt den Senat in einer Verhandlung zu einem anderen Fall.
    Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Rolf Raum (Mitte) hat in einem wegweisenden Beschluss ein Urteil gegen einen Pflegedienstvermittler aus dem Landkreis Günzburg aufgehoben. Die obersten Richter ändern damit eine mehr als zwei Jahrzehnte gültige Rechtsprechung. Das Bild zeigt den Senat in einer Verhandlung zu einem anderen Fall.

    Fast zwei Jahre ist es jetzt her, dass das Landgericht Augsburg sein Urteil gegen einen heute 72-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Günzburg gesprochen hat. Drei Jahre sollte der Mann nach dem Willen des Gerichts in Haft, weil er mit seiner Vermittlungsagentur für Pflegekräfte entscheidend daran beteiligt war, die Sozialkassen um rund 2,7 Millionen Euro zu bringen.

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