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Landkreis Günzburg: Viehhändler quälte seine Kuh nicht

Landkreis Günzburg

Viehhändler quälte seine Kuh nicht

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    Ein Landwirt ist vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden.
    Ein Landwirt ist vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Foto: Christian Kirstges (Symbolbild)

    Hat ein Viehhändler aus dem Landkreis Günzburg eine ohnehin schon verletzte Kuh durch den Transport zum Schlachthof unnötig leiden lassen? Das Landgericht Memmingen hat den Mann jetzt in einem Berufungsverfahren von diesem Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Es sei ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er vor der Fahrt zum Schlachthof im 70 Kilometer entfernten Kempten erkannt habe, dass das Tier bereits Schmerzen habe.

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