Besonders und streng geschützt ist der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das störte aber einen unbekannten Quadfahrer oder eine Fahrerin am Samstag nicht, einen toten Biber während der Fahrt auf der Günztalstraße in Deisenhausen hinter sich herzuschleifen. So hatte es ein Zeuge beobachtet am Abend zwischen 18 und 20 Uhr. Der Polizeibericht hatte es unter dem Stichwort Jagdwilderei vermeldet und Pressesprecher Holger Stabik von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten bestätigte der Redaktion, dass zunächst in diese Richtung ermittelt werde.
Deisenhausen