Bauern-Protestschilder an B300 bei Ebershausen sind unerlaubte Werbung
Plus Wer Schilder an einer Verkehrsstraße aufstellt, die Verkehrsteilnehmer ablenken können, riskiert eine Geldstrafe. Ein aktueller Fall aus Ebershausen.
"Wer Arbeiter & Bauern quält gehört sofort abgewählt!!" und "Hand in Hand für den Mittelstand" steht auf zwei Bauernprotestplakaten, die wohl einmal an Traktoren angebracht waren für Demonstrationen. Jetzt stehen sie an der B300 direkt am Straßenrand zwischen Kettershausen und Ebershausen gerade noch so auf Gebiet des Landkreises Günzburg. Die Schrift ist für Autofahrer zu klein, um im Vorbeifahren gelesen zu werden. Verkehrsteilnehmer werden abgelenkt, was zu Unachtsamkeit im Verkehr führt und damit eine Gefahr darstellt.
Das Staatliche Bauamt Krumbach, für die B300 als Straßenbaulastträger zuständig, erklärt: "Diese Schilder sind nach Paragraf 33 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Werbung im außerörtlichen Bereich zu verstehen." Demgemäß sind sämtliche Werbeanlagen im außerörtlichen Bereich verboten, unabhängig ihrer Aufschriften. Von ihnen geht eine zu große ablenkende Wirkung aus. Das bestätigt auch das Landratsamt Günzburg als Straßenverkehrsbehörde.
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