
Unschuldig am Schwiegervater-Mord: "Zeugen wussten mehr als sie gesagt haben"

Plus Eine Frau hat in Niederraunau ihren Schwiegervater getötet. Vor Gericht wurde im Sicherungsverfahren lange über ihre Schuldfähigkeit gesprochen. Was hat das Gutachten ergeben?

In der Regel sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung so etwas wie der letzte Kampf um die besseren überzeugenden Worte, bevor sich das Gericht für die Urteilsbildung zurückzieht. Am letzten Verhandlungstag am Donnerstag im Sicherungsverfahren um die 43-Jährige, die ihren Schwiegervater getötet hat, läuft es anders ab. Denn eigentlich sind sich alle einig: Wegen Mordes schuldig sprechen, das kann man die Frau nicht. Denn sie beging die Tat zumindest unter verminderter Schuldfähigkeit, sie ist psychisch krank. Das letzte Puzzleteil fehlt aber noch immer – und weder die Strafkammer noch der Verteidiger oder der Gutachter werden es jemals erfahren.
In den Plädoyers fordern sowohl Staatsanwalt Roman Stoscheck als auch Verteidiger Horst Ohnesorge die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Aber warum hat die Frau und Mutter einer Tochter an einem heißen Sommertag Ende August ihren Schwiegervater bei dessen Mittagsschlaf auf dem Sofa mit einem Filetiermesser attackiert, mehrere Male kräftig in den Hals gestochen? Was war der Auslöser? So richtig beantworten kann das keiner.
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