
Fälle aus Schwaben zeigen, wie "brave Bürger" Juden ausgeplündert haben

Plus Forschungen zeigen, wie nicht nur Nazis, sondern auch normale Bürger und Amtsträger Juden ausgeplündert haben - und nach 1945 kaum Unrechtsbewusstsein zeigten.

In Laupheim und Memmingen waren es Betriebe wie der Steinersche Hopfenhandel oder die Strumpfwarenfabrik Gutmann, die die Begehrlichkeit weckten; in Augsburg waren es die Chemische Fabrik Pfersee oder das Bauunternehmen Kleofaas & Knapp, Wohnhäuser in der Innenstadt und vielerlei Kunstgegenstände; in Buttenwiesen waren es Töpfe und Teller, Tischwäsche und Möbel. Während bei Immobilien und Betrieben verfolgter jüdischer Besitzer die Kommunalpolitiker und Finanzämter zugriffen, taten es bei Hausrat und Möbeln die Nachbarn und Mitbürger. Die Autorin Lieselotte Denk schildert, wie sich in Buttenwiesen nach der Deportation jüdischer Bürger die Nachricht verbreitete, „dass in den Judenhäusern etwas zu holen sei“, und wie die Leute scharenweise kamen, um sich bei einer Versteigerung Kleidung, Möbel, Spielzeug und anderes mehr zu sichern.
Sobald nach 1933 die Gesetze und Verordnungen des nationalsozialistischen Staats jüdischen Bürgern ihre Rechte nahmen, sobald jüdische Bürger versuchten, aus dem Unrechtsstaat auszuwandern, und spätestens, als die, die nicht weggekommen waren, in die Vernichtungslager verschleppt wurden, nutzen nichtjüdische Bürger – von Amts wegen oder als Privatpersonen – die Gelegenheit, sich deren Besitztümer anzueignen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Gelegenheit macht Diebe. Geld kann man immer brauchen. Das dürfte es wohl treffen. Ich würde mich nicht wundern, wenn viele Menschen auch im 21. Jahrhundert so bei Gelegenheit handeln würden.
Auch die katholische Kirche hat dabei munter mitgemacht. So gibt es z.B. die Geschichte einer aus der Augsburger Synagoge verschwundenen Orgel, die später in einer Kirche am Ammersee wieder aufgetaucht ist. Die Kirche hat die Rückgabe verweigert und einen "Kaufvertrag" mit lächerlich geringer Summe vorgezeigt. Auf das Vorhalten, dieser Kaufpreis könne ja wohl nur unter Zwang entstanden sei, kam vom Ordinariat die Auskunft "Vertrag ist Vertrag". Die Orgel wurde nicht zurückgegeben.