Altstadt: An der Brudergasse darf weitergebaut werden
Plus Die nicht genehmigten Änderungen werden mit Ausnahme der bereits errichteten Dachfenster erlaubt. Was mit ihnen passiert?
Kurz vor Weihnachten hat jetzt die Diskussion um die Planänderungen an dem Wohnbauprojekt Vorderer Anger 213/Brudergasse in der jüngsten Stadtratssitzung noch eine gute Wendung genommen.
Neue Gespräche brachten einen Kompromiss
Vor einer Woche war im Bauausschuss eine Tekturplanung vorgelegen, die darstellte, welche Abweichungen vom genehmigten Bauplan bei Bau und Ausbau der dortigen 18 Wohnungen vorgenommen wurden. Vieles war dabei unstrittig, als eigentlich nichtgenehmigungsfähig wurden dagegen sieben Dachflächenfenster am denkmalgeschützten Gebäude Vorderer Anger 213 beurteilt. Denn diese erlaube die seit 2006 geltende Altstadtsatzung nicht. Deshalb wurde auch in der Bauausschusssitzung erst einmal keine Entscheidung zu dem Tekturantrag getroffen.
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