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Augsburg
07.02.2017

Kindesmissbrauch: Verfahren eingestellt

Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Augsburg.
Foto: Bernhard Weizenegger

Zum Schluss ging es vor Gericht nur noch um Körperverletzung.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist einem 48-jährigen Familienvater vorgeworfen worden – jetzt wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Der Vorwurf aus der Anklage, es habe sexuelle Handlungen gegeben, wurde im Laufe der mehrtägigen Verhandlung entkräftet. Zum Schluss ging es nur noch um  Körperverletzung. Der Mann, der 2013 mit der Familie im Landkreis Landsberg lebte, wurde verdächtigt, damals seine jüngsten, heute siebenjährigen Sohn und die heute zwölfjährige Tochter im Genitalbereich berührt zu haben, beziehungsweise soll er sich von den Kindern befriedigen haben lassen, so der Vorwurf in der Anklage.

Schon Ende Dezember zeichnete sich ab, dass die Jugendkammer unter Vorsitzendem Lenart Hoesch in dieser Hinsicht Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte: Der Mann, der seit Juni 2016 inhaftiert gewesen war, durfte am Ende des Verhandlungstages, an dem die Kinder ausgesagt hatten, heimgehen: Die Untersuchungshaft war außer Vollzug gesetzt worden. Auch Opferanwältin Marion Zech hatte damals gegenüber dem Landsberger Tagblatt die Aussagen der Kinder als zu wenig deutlich bewertet. Wie Richter Lenart Hoesch auf Nachfrage sagte, wurden die Vorwürfe auch durch weitere Zeugen nicht erhärtet. Und die Aussage des kleinen Buben habe angelernt gewirkt.

So ging es nur noch um Körperverletzung: Der Angeklagte wurde unter anderem verdächtigt, seinem heute 16-jährigen Sohn ein Holzscheit hinterhergeworfen, Kopfnüsse ausgeteilt und ihn beschimpft zu haben. Dass es Auseinandersetzungen zwischen dem Buben und dem Angeklagten gab, war während der ganzen Verhandlung unstrittig. Wie Hoesch berichtet, fühlte sich der Jugendliche laut Aussage seines Psychiaters von seinem Vater gedemütigt, die Körperverletzungen waren für den Buben offensichtlich nicht so gravierend. Ob der Vater ihn mit dem Holzscheit getroffen habe, das wusste der Bub laut Hoesch nicht mehr. Letztendlich wurde das Verfahren nach Paragraf 153a eingestellt gegen den Verzicht auf Haftentschädigung und mit einem Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 2500 Euro, zu dem sich der Vater gegenüber seinem ältesten Sohn verpflichtete.

Verteidiger: Ein „rundherum perfektes Ergebnis“

Für Verteidiger Dr. Nicolas Frühsorger in dieser Verhandlung ein „rundherum perfektes Ergebnis“, auf das er hingearbeitet habe, wie er dem LT sagte. Denn durch die Einstellung des Verfahrens gebe es keinen Eintrag ins Führungszeugnis, was für seinem Mandanten aus beruflicher Sicht wichtig sei. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung wäre eingetragen worden. Eingestellt werden konnte das Verfahren laut Frühsorger nur, da es nicht mehr um ein Verbrechen, den Kindesmissbrauch ging, sondern um ein Vergehen, welches höchstens mit einer Gefängnisstraße von bis zu einem Jahr bestraft wird.

Real gewesen seien die Spannungen in der Familie zwischen den Eltern und zwischen Vater und ältestem Sohn, erläutert Frühsorger, der sich in seiner Doktorarbeit mit dem Straftatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs beschäftigt hat. Es sei eine Mischung aus aggressiver Grundstimmung, überfürsorglicher Mutter und unvorsichtigem Vater gewesen, so Frühsorgers Interpretation, wie es zu der Anklage kam. „Die Akte war nicht schön.“

Dass es Momente gab, die Verdacht erregen konnten, hatte der Angeklagte selbst in der Verhandlung erläutert: Er schlief immer nur mit T-Shirt bekleidet und untenherum nackt und einmal sei seine Tochter, die gerade aus dem Bad kam, nackt zu ihm ins Bett geschlüpft und die Mutter habe dies bemerkt.

Der Anwalt hatte schon in der Verhandlung von einer hochsuggestiven Befragung durch die Mutter, Psychiater und die Polizei gesprochen. Und das Mädchen sei nach einem Gutachten der Verteidigung anfällig für Autosuggestion, das heißt dafür, sich selbst zu beeinflussen, so Frühsorger. Ob sein Mandant, der sich erst wieder in seinem Leben zurechtfinden muss, noch juristische Schritte beispielsweise in Richtung Schadenersatz gehen will, konnte der Verteidiger nicht sagen.

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