Neue Abstandsregeln: Bauherren in Dießen planen um
Plus Die neue Dießener Abstandsflächensatzung bleibt ein Politikum. Sie wirft manches Bauvorhaben über den Haufen. Doch auch nicht jede Neuplanung findet Gefallen.
Soll die neue Dießener Abstandsflächensatzung konsequent angewandt werden oder gibt es bereits elf Wochen nach deren Inkrafttreten Anlass, Ausnahmen zu gestatten? Um diese Frage ist es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses mehrfach gegangen. Erkennbar ist nämlich jetzt schon, dass manches Bauvorhaben etwas abgespeckt werden muss, weil in Dießen Gebäude seit 1. Februar teilweise größere Abstände einhalten müssen als in der Vergangenheit.
Dettenhofen Betroffen davon ist auch die Neubebauung des „Fuchs und Has“-Grundstücks in Dettenhofen. Die im vergangenen Jahr beantragte Bebauung mit Dreispänner, Doppelhaus und Einfamilienhaus hatte der Bauausschuss zwar damals wiederholt abgelehnt, das Einvernehmen war jedoch vom Landratsamt ersetzt worden. Allerdings kann die damalige Planung die seit 1. Februar geltenden neuen Abstandsregeln nicht mehr einhalten. Deshalb stand die Angelegenheit jetzt wieder auf der Tagesordnung. Der Bauherr hatte beantragt, die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den künftigen Gebäuden unterschreiten zu dürfen.
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