Die Gemeinde Eching ist mit ihrem Versuch gescheitert, das sogenannte Norwegerhaus im Malerwinkel an der Kaagangerstraße zu erhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nach einem Ortstermin und bei einer Sitzung in Eching eine erlassene Außenbereichssatzung für unwirksam erklärt. Damit steht nun erneut eine Abrissverfügung des Landratsamts im Raum. Diese wurde bereits vor 13 Jahren erlassen. Zahlreiche Gerichtsverfahren und die gemeindliche Bauleitplanung sorgten jedoch dafür, dass der Holzbau aus der Zeit der Jahrhundertwende trotzdem immer noch steht. Nach dem neuen Urteil besteht nun aber definitiv kein Baurecht mehr auf dem abgeschieden liegenden Seegrundstück am Weingarten.
Eching