Ab 2025 wird es wohl einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung auch von Schulkindern geben. Beschlossen hat dies der Bundestag zwar noch nicht, aber zwei Milliarden Euro wurden dafür bereits als Sondervermögen zurückgelegt, wurde jetzt im Jugendhilfeausschuss des Kreistags berichtet. Dabei ging es auch darum, wie dieser Rechtsanspruch in den Gemeinden erfüllt werden kann.
Kinder