
Machete statt Moneten für Taxifahrer aus dem Landkreis Landsberg

Plus Ein Mann lässt sich mit seinem Hund von einem Taxifahrer von Kaufering bis in den Landkreis Dillingen fahren. Daheim angekommen, greift der 38-Jährige aber nicht zum Geldbeutel.
Ungemach droht jetzt einem 38-jährigen Mann aus dem Landkreis Dillingen, der vergangenen November mit einem Taxi aus Kaufering nach Hause gefahren war. Anstatt aber den Fahrpreis von 170 Euro zu bezahlen, bedrohte er laut Anklage den Taxifahrer in seiner Wohnung mit einer Machete. Jetzt muss sich der gelernte Schweißer wegen Betrugs sowie versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Nötigung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
Mit dem Zug sei er am Vortag des 9. November 2019 aus Lauingen nach Landsberg gefahren, um sich dort mit Freunden zu treffen. Zu treffen hieß, dass der Angeklagte nach eigenen Worten selbst eine Flasche Wodka, eine halbe Flasche Whiskey und mehrere Flaschen Bier geleert hat. Das ging so lange, bis ihn seine Freunde in Landsberg vor die Tür setzten. Mit seinem Hund sei er daraufhin an den Bahnhof nach Kaufering gelaufen, so der Mann vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dominik Wagner. Seine Oma am Telefon hatte sich geweigert, ihn weit nach Mitternacht mit dem Auto abzuholen. Nachdem er einige Zeit am Bahnhof verbracht und sich versichert hatte, dass der nächste Zug erst in ein paar Stunden fahren würde, habe er nach 1 Uhr nachts einen wartenden Taxifahrer angesprochen. Der habe ihm einen Preis von rund 180 Euro für die rund 100 Kilometer lange Nachtfahrt genannt.
Der Angeklagte schildert die Macheten-Aktion anders
Weil der 38-Jährige ihm glaubhaft versichert habe, dass er zwar selbst kein Geld mehr bei sich habe, in Lauingen aber seine Freundin die Fahrt bezahlen würde, habe der Taxifahrer eingewilligt, ihn zu befördern. Zwar habe er die Alkoholisierung des Mannes bemerkt, so der Taxifahrer vor Gericht, diese sei aber nicht so erheblich gewesen, als dass er die Mitfahrt hätte verweigern müssen. Im Auto sei der Fahrgast eingeschlafen. Eine gute Stunde später habe der 38-Jährige das Auto am Zielort im Landkreis Dillingen verlassen.
Wie er dem Fahrer sagte, wolle er das Geld, 170 Euro, aus der Wohnung holen. Spätestens dort habe er, so der Angeklagte, feststellen müssen, dass er tatsächlich auch in der Wohnung kein Geld mehr gehabt habe. Seinen Notgroschen im Gurkenglas und das Hartz-IV-Geld des Monats seien bereits aufgebraucht gewesen. Offenbar in der Hoffnung, den Taxifahrer losgeworden zu sein, habe er sich an die Versorgung seines Hundes gemacht, schilderte der Angeklagte. Dann aber tauchte nach etwa 15 Minuten, gegen 2.30 Uhr, der 64-jährige Taxifahrer in der Wohnung auf. Dort, so der Mann aus dem Landkreis Landsberg, habe er den Hund und einen schläfrigen Besucher des Fahrgastes angetroffen, den Mann aber nicht.
Der Taxifahrer nimmt Handy und Geldbeutel mit zur Polizei
Um an sein Geld zu kommen, habe er, so der Taxifahrer, dem Mitbewohner des Gesuchten angekündigt, er werde den Geldbeutel und das Handy des Gesuchten – beides lag auf dem Tisch – an sich nehmen, um sie der Polizei zu übergeben. Plötzlich sei daraufhin der Angeklagte vom Balkon aus in die Wohnung gekommen und habe eine rund 50 Zentimeter lange Machete von der Wand gerissen. Mit dem Schlagmesser habe er zwei Mal versucht, ihn zu treffen, was aber fehlschlug, so der Taxifahrer vor Gericht. Lediglich ein Tisch und die Zimmertüre hätten Hiebe abbekommen, so der Fahrer weiter.
Das hatte der Angeklagte zuvor anders geschildert. Er räumte zwar ein, die Machete von der Wand genommen zu haben, um seinen Geldbeutel und das Handy zu verteidigen. Er habe aber lediglich eine Drohgeste vollführt. Zugeschlagen habe er nicht. Der Taxifahrer lüge, so der Angeklagte.
Der Taxifahrer floh aus der Wohnung und fuhr zur nächstgelegenen Polizeiwache nach Dillingen. Dort waren die Beamten nicht sehr überrascht, ihn zu sehen, denn der Angeklagte hatte sich per Telefon ebenfalls an die Polizei gewandt, um den Diebstahl seines Handys und des Geldbeutels zu melden. Man schickte den Taxifahrer zurück nach Lauingen, wo er die Arbeit der bereits am Tatort eingetroffenen Beamten unterstützte.
Ein Urteil steht noch aus
Die Vernehmung von zwei Polizistinnen und einer Betreuerin gab Einblicke in das Leben des Angeklagten. Dieser leide schon seit mehr als 20 Jahren an Alkohol- und Drogensucht und sei bereits ein „alter Bekannter“ bei der örtlichen Polizei und den Behörden. Selbst in einen tödlichen Verkehrsunfall sei der Mann bereits verwickelt gewesen. Nach Meinung einer Betreuerin des Angeklagten brauche er unbedingt professionelle und nachhaltige Hilfe, um nicht immer wieder den Knast einem Entzug vorzuziehen.
Während das Kauferinger Taxiunternehmen mehrere Wochen nach dem Vorfall den Fahrpreis erstattet bekam, ging es für den Angeklagten im Januar in Untersuchungshaft, wo er bis heute sitzt. Das Verfahren wird im September mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Zudem soll dann der Psychiater sein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten vortragen.
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