
Giftige Pflanzen: Kinder müssen geschützt und gewarnt werden
Plus Die Stadt Landsberg und der Landkreis achten darauf, was rund um Kinderspielplätze und Schulen wächst. LT-Redakteurin Stephanie Millonig findet das richtig.
Auf einer Partymeile ist eine Pflanze wie die Engelstrompete, die berauschende Wirkung entfalten kann, sicherlich fehl am Platz. Zu groß die Gefahr, dass sich ein übermütig Feiernder noch mehr an Dröhnung wünscht – und so seine Gesundheit aufs Spiel setzt. Denn bei Naturmedizin oder Naturdrogen gilt: Die Konzentration an Pflanzeninhaltsstoffen und damit die Wirkung ist schwer abschätzbar.
Alle Gefahren in Garten und Wald lassen sich nicht bannen
Bei giftigen Pflanzen besteht natürlich – vor allem wenn sie bunte Früchte tragen – immer auch die Gefahr, dass ein Kind eine Frucht oder ein Blatt isst. Darum ist es gut, dass Kommunen darauf achten, dass sie nicht neben Kindergärten und Schulen wachsen. Aber grundsätzlich gilt, dass auch Kinder verinnerlichen müssen, dass sie nicht alles in den Mund stecken dürfen.
Denn weder aus dem Garten noch aus dem Wald lassen sich alle Gefahren bannen. Es gibt nicht nur die Engelstrompete, sondern Oleander, Thuje, Hortensie, Eisenhut, Tollkirsche, Pfaffenhütchen, Eibe, Maiglöckchen und viele anderen Pflanzen mehr, deren Genuss sehr gefährlich sein kann.
Lesen Sie dazu auch: Landsberg: Eine gefährliche Schönheit im Kübel
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.