Im Sommer ist ein 43-jährigen Pfleger vom Augsburger Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Wachkoma-Patienten in einer ambulanten Wohngemeinschaft im Landkreis Landsberg zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Jetzt hat das Landgericht Augsburg in der Berufungsverhandlung die Strafe in ein Jahr und zehn Monate Haft umgewandelt und zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings hat der Pfleger inzwischen bereits ein Jahr und zwei Monate Monate in Untersuchungshaft verbringen müssen.
Landkreis Landsberg