Das Bedürfnis nach Zuneigung und Nähe ist ein allzu menschliches. Wenn es der oder die Angebetete aber nicht erwidert, muss man das akzeptieren. Genau das tat aber ein heute 19-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg nicht. Er überschritt diese Grenze und musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Augsburg wegen zweifacher Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Bei der ersten Tat waren sowohl er als auch das Opfer minderjährig.
Landsberg