
23-Jähriger versteckte seine Drogen beim Friseur

In Frankfurt Amphetamine besorgt und dann beim Friseur versteckt: Undurchsichtiger Handel mit Drogen bringt einem 28-Jährigem aus Landsberg Bewährungsstrafe ein.
Der Fortsetzungsprozess vor dem Schöffengericht wegen Drogenhandels endete für die beiden Angeklagten ganz unterschiedlich: Ein 28-Jähriger wurde von einem ehemaligen Komplizen (23) erheblich belastet und erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der jüngere Angeklagte (22) wurde vom Gericht freigesprochen. Er wurde von dem aus der Untersuchungshaft vorgeführten Zeugen entlastet.
Der 23-Jährige kaufte das Amphetamin und streckte es auf
Vor dem Schöffengericht sagte der 23-Jährige Überraschendes aus: Er sei mit dem Zug nach Frankfurt gefahren, wo er 550 Gramm Amphetamine erworben habe – nicht ein Kilo, wie in der Anklageschrift festgehalten war. Nach der Rückkehr nach Landsberg habe er das Rauschgift auf 800 Gramm gestreckt und im Kühlschrank eines Bekannten, einem 24-jährigen Friseur, in der Stadt deponiert.
Ab diesem Zeitpunkt wurde die Geschichte undurchsichtig. Der Zeuge (23) will nämlich dem 28-jährigen Angeklagten 200 Gramm für 2000 Euro verkauft haben. Er soll zunächst nur 100 Gramm des Stoffs aus der Wohnung des befreundeten Friseurs an sich genommen haben. An die zweiten 100 Gramm soll der 28-Jährige dann aber nicht mehr herangekommen sein. Denn das im Kühlschrank deponierte Amphetamin soll eines Tages einfach weg gewesen sein.
Der 24-jährige Friseur hatte angeblich Angst, dass das Drogenversteck von der Polizei entdeckt wird. Der Zeuge nahm dem 24-Jährigen diese Geschichte damals nicht ab und forderte seinerseits von ihm 3000 Euro ein.
Der Friseur packte aus
Doch der 24-Jährige bezahlte keinen Cent. Er ging stattdessen zur Polizei und packte aus. Wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln (LT berichtete) verhängte das Gericht gegen ihn eine Geldstrafe von 4200 Euro. Unter Vorsitz von Sabine Grub stützte sich das Schöffengericht im Fortsetzungsprozess vor allem auf die Angaben des Zeugen aus der JVA Stadelheim. Ein Jahr und sieben Monate Haft hielten sie und Staatsanwalt Dominic Mayer als Strafe für angemessen. Der 28-Jährige hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Darüber hinaus muss er 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und eine Drogentherapie absolvieren.
In der Wohnung Schlagring und zwei Messer gefunden
Verteidiger Rechtsanwalt Peter Amend hielt für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung für ausreichend. Auf den anderen, 22 Jahre alten Angeklagten kommen 80 Tagessätze zu je 40 Euro und 20 Prozent der Kosten des Verfahrens zu. In seiner Wohnung hatte die Polizei einen Schlagring und zwei Butterfly-Messer gefunden – das ergab unerlaubten Waffenbesitz. Der Jüngere der Angeklagten soll lediglich „Mitkonsument“ gewesen sein. Dessen Anwalt Hartmut Girshausen war mit dem Urteil einverstanden. (eh)
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