
Ist der Windelzuschuss im Landkreis Landsberg ungerecht?

Plus Nicht alle Eltern von Kleinkindern erhalten die Subvention des Landkreises Landsberg in voller Höhe. Im Kreisausschuss ist jetzt der Fall einer Familie aus Stadl angesprochen worden.

Es dürfte im Laufe der Zeit ein ganz schön großer Abfallhaufen sein: 4000 Einwegwindeln werden im Durchschnitt für ein Kind gebraucht, bis es, wie es so schön heißt, „aus dem Gröbsten“ raus ist. Das kostet die Eltern einiges – auch Abfallgebühren, denn im Landkreis Landsberg richtet sich deren Höhe auch nach dem Gewicht. Deshalb leistet der Landkreis für junge Familien einen „Windelzuschuss“. Doch nicht alle finden diese soziale Leistung ganz gerecht. Denn nicht jede Familie profitiert in gleicher Weise von dieser Unterstützung. So ist es beispielsweise bei der Familie Berger aus Stadl – und Bürgermeister Dr. Albert Thurner brachte die Angelegenheit jetzt im Kreisausschuss zur Sprache.
Bei Familie Berger gibt es keine Abfallschwemme
Der seit dem Jahr 2000 vom Landkreis gewährte Zuschuss ist an sich eine einfache Sache: Für die ersten zwei Lebensjahre eines im Landkreis lebenden Kindes kann zwischen dem zweiten und dritten Geburtstag ein Windelzuschuss von maximal 144 Euro für die beiden Jahre beantragt werden. Formular ausfüllen und Bestätigung des Einwohnermeldeamts einholen, und dann wird die Müllgebühr dementsprechend gekürzt. Einen Nachweis, wie viele Windeln in der Mülltonne landeten, muss niemand führen. Und deshalb kann man den Zuschuss auch erhalten, unabhängig davon, wie viele davon tatsächlich verwendet werden.
Bei Susanne Berger in Stadl jedenfalls gibt es trotz zweier Wickelkinder keine Abfallschwemme: Sie verwendet waschbare Mehrwegwindeln für ihre beiden zwei Jahre und fünf Monaten alten Buben. Und die Familie schaut überhaupt sehr darauf, möglichst wenig Abfall zu produzieren, wie sie erzählt: Innerhalb der vergangenen zwei Jahre musste die Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kleinkindern gerade mal 90 Euro Müllgebühr bezahlen (wovon rund 60 Euro allein schon von der Grundgebühr verursacht waren). Nur achtmal habe die Tonne geleert werden müssen, erzählt Susanne Berger.
Nicht teurer, aber mehr Arbeit
Bei ihrer früheren beruflichen Tätigkeit habe sie schon immer darauf geschaut, möglichst wenig Abfall zu produzieren, erzählt sie weiter. Und als sie mit ihrem ersten Buben schwanger war, sei sie im Kreißsaal auf ein Prospekt gestoßen, der für waschbare und wiederverwendbare Stoffwindeln warb.
Die Handhabung erwies sich als einfach, wenngleich ein Basispaket nicht ganz billig sei: Berger spricht von knapp 400 Euro, wobei es aber auch einen Secondhand-Markt gebe. Zum Vergleich: Eine Wegwerfwindel kostet etwa 20 Cent. Das ist insgesamt nicht teurer als die Mehrwegwindeln, die Müllvermeidungsstrategie beim Wickeln macht jedoch zusätzliche Arbeit: „Ich muss mehr waschen“, sagt Susanne Berger.
Und wer Müll einspart, wird unter Umständen nicht im gleichen Maße finanziell gefördert wie jemand, der viel Abfall produziert. Jedenfalls teilte die Abfallwirtschaft des Landkreises den Bergers mit, dass sie keine 144 Euro Zuschuss erhalten werden. Es könne nicht mehr Zuschuss bezahlt werden als die 90 Euro, die als Müllgebühren fällig wurden. „Das finde ich ungerecht“, sagt Berger, „ich will nicht, dass der Zuschuss abgeschafft wird, aber es sollte ihn jeder in gleicher Höhe kriegen.“
Wird Müllsparen bestraft?
Auch Bürgermeister Albert Thurner machte sich diese Position zu eigen: „Da wird jemand bestraft, der sich ökologisch vorbildlich verhält“, sagte der SPD-Kreisrat in der jüngsten Kreisausschusssitzung. Landrat Thomas Eichinger (CSU) sah eine solche Diskriminierung nicht: Ausgangspunkt des Windelzuschusses sei die Verwiegung gewesen und man habe mit dem Zuschuss Eltern, die wegen der Einwegwindeln sehr viel Müll erzeugen, finanziell entlasten wollen: „Wer aber keine Kosten für die Entsorgung hat, kann auch nicht entlastet werden.“ „Polemisch könnte man sagen, wir fördern umweltschädliches Verhalten und es besteht nicht die Absicht, ökologisches Verhalten zu fördern“, erwiderte daraufhin Thurner, der anregte, sich vielleicht auch über einen „Ökozuschuss“ für junge Eltern Gedanken zu machen.
Landratsamt: Die Verwiegung ist an sich ökologisch
Ergänzend dazu erklärte auf Nachfrage der Sprecher des Landratsamts, Wolfgang Müller, dass die Bergers in Vilgertshofen kein Einzelfall seien. Tatsächlich komme es im Jahr fünf- bis zehnmal vor, dass Familien nicht in den Genuss der vollen 144-Euro-Entlastung kommen, weil sie in dem Zwei-Jahres-Zeitraum weniger als 144 Euro Gebühren bezahlt haben. Auch als „Guthaben“ für kommende Jahre könne die Differenz nicht gewährt werden. Das Geld für den Windelzuschuss komme aus dem allgemeinen Haushalt des Landkreises und werde nicht von den Müllgebühren genommen. Er gibt darüber hinaus zu bedenken, dass ja auch schon die „sehr verursachergerechte“ Müllverwiegung im Landkreis Landsberg ökologisch lenkend wirke, indem Personen, die weniger Restmüll erzeugen, belohnt werden.
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