Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Fast zwei Drittel der EU-Bürger laut Umfrage für Beitritt der Ukraine zur EU
  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Landsberg: Prozess in Landsberg: Maskenmuffel wirft Flasche auf Verkäuferin

Landsberg
18.01.2021

Prozess in Landsberg: Maskenmuffel wirft Flasche auf Verkäuferin

Der Angeklagte wollte sich mit einer Flasche Mineralwasser erfrischen.
Foto: Armin Weigel/dpa

Plus Ein Mann will ohne Maske in einer Tankstelle einkaufen. Weil er nicht bedient wird, verletzt er eine Verkäuferin und landet vor dem Amtsgericht in Landsberg.

Bereits Ende Juli galt die Maskenpflicht beim Einkaufen. Ein 30-Jähriger, der seinerzeit ohne Mund-Nasen-Schutz in einer Tankstelle im südlichen Landkreis eine Flasche Wasser kaufen wollte, wurde deswegen nicht bedient. Aus Ärger warf er die Flasche auf die Verkäuferin und verletzte sie. Deswegen musste er sich jetzt vor Gericht in Landsberg verantworten.

Der 29. Juli 2020 sei ein heißer Tag gewesen. Er habe nach der Arbeit in Landsberg großen Durst verspürt und sei auf dem Heimweg von der B17 abgefahren, um in der Tankstelle eine Flasche Mineralwasser zu kaufen. Als der 30-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau ohne Maske den Tankstellen-Shop betrat, wurde er von der Verkäuferin mit einem resoluten „Raus, Leute ohne Maske bedienen wir nicht“ aufgefordert, sofort kehrtzumachen.

Der Angeklagte sagt, er sei kein Maskenmuffel

Trotzdem habe er sich aus dem Kühlschrank eine Kunststoffflasche mit Wasser geschnappt und diese in seiner momentanen Verärgerung über den Tresen hinweg gegen einen Arm der Verkäuferin „geknallt“, sagte der Angeklagte. Der Wurf oder Stoß soll aus dem Handgelenk heraus, nicht von oben herab, erfolgt sein. Der 30-Jährige sagte, dass er die Frau weder treffen noch verletzen wollte. Er sei keineswegs ein Maskenmuffel, wie man vielleicht annehmen könnte. Den Mund-Nasen-Schutz habe er am Arbeitsplatz vergessen. Im Auto, das nicht ihm gehörte, war dergleichen nicht zu finden.

Aber auch für einen solchen Fall hätte der Angeklagte Vorsorge treffen müssen, sagte Richter Michael Eberle. Er tadelte den Mann für sein rechtswidriges Verhalten, dessen er sich möglicherweise nicht bewusst war. Fakt sei, dass ein Bedienen ohne Maske eine Ordnungswidrigkeit gewesen wäre. Und für die Verkäuferin im schlimmsten Fall mit einem Rauswurf hätte enden können.

Was die Videoaufnahmen aus der Tankstelle zeigen

Der Angeklagte führte hingegen sein T-Shirt als möglichen Rettungsanker vor einer Bestrafung ins Feld. Ein solches habe er getragen – und sich damit geschützt. Sein Hinweis, dass andere Leute beim Einkauf zum Beispiel den Schal als „Schutz“ benutzen würden, half dem Mann aber nicht weiter. Denn Videoaufnahmen aus dem Verkaufsraum zeigten, dass das T-Shirt bei ihm mitunter verrutscht war. Verteidiger Rechtsanwalt Bernd Plischke und sein Mandant zogen schließlich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Demnach blieb es bei einer Geldstrafe von 1600 Euro wegen Körperverletzung.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.