
Plus Welche Geschäfte dürfen weiter Kunden einlassen, welche müssen schließen? Im dritten Lockdown ist da einiges anders, aber nicht alles gerecht, findet LT-Redakteur Daniel Weber.
Für die nächste Zeit wird das Leben im Landkreis heruntergefahren – wieder einmal. Wobei: Ganz so rigoros wie beim ersten Lockdown vor gut einem Jahr sind die Vorschriften nicht. Einige Geschäfte wie Gärtnereien und Schuhläden, die damals auch schließen mussten, dürfen diesmal offen bleiben – natürlich unter strengen Auflagen.
Es sei ihnen von Herzen gegönnt. Aber warum dürfen nicht auch andere Läden unter ebenso strengen Auflagen weiter Kunden einlassen? Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Unterschiede gemacht werden, wo keine sind.
Lockdown im Kreis Landsberg trifft nicht alle Läden gleich
Im ersten Lockdown hatte es vor Lebensmittelgeschäften noch strenge Kontrollen gegeben, die Kunden wurden genau gezählt und mussten teilweise lange draußen warten. Das ist nun eher die Ausnahme, während die Inhaber von Spielzeugläden nicht einmal mit strengsten Auflagen jemanden einlassen dürfen. So werden nicht nur Unternehmen ruiniert und Käufer in den Onlinehandel getrieben, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die Richtigkeit der Maßnahmen weiter strapaziert.
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