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Künstlerkolonie in Eching: Norwegerhaus, zum Vierten

Künstlerkolonie in Eching

Norwegerhaus, zum Vierten

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    Muss das Norwegerhaus in Eching abgerissen werden? Darüber hat am Mittwoch zum vierten Mal ein Gericht verhandelt. Die Entscheidung ist noch offen.
    Muss das Norwegerhaus in Eching abgerissen werden? Darüber hat am Mittwoch zum vierten Mal ein Gericht verhandelt. Die Entscheidung ist noch offen. Foto: Julian Leitenstorfer

    Zum zweiten Mal innerhalb von knapp drei Jahren hat sich am Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem sogenannten Norwegerhaus am Kaaganger in Eching beschäftigt. Erneut ging es darum, ob das zwischen 1900 und 1913 von dem Schweizer Maler Hans Beat Wieland (1867-1945) erbaute Anwesen bzw. das, was von ihm noch vorhanden ist, abgerissen werden muss. Der VGH hatte eine Beseitigungsanordnung des Landratsamtes im Herbst 2011 bestätigt. Der Eigentümer der Sehenswürdigkeit auf einem rund 7000 Quadratmeter großen Seeufergrundstück rief jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) an. Und die Leipziger Richter gaben den Fall an die obersten bayerischen Verwaltungsrichter zurück. Das BVG bemängelte, so berichtete der Vorsitzende des Ersten Senats des VGH, Andreas Dhom, die damalige Entscheidung habe sich alleine auf denkmalschutzrechtliche Belange gestützt. Dieses Mal ging es denn auch vor allem um baurechtliche Fragen. Fast fünf Stunden – zuerst bei einem Ortstermin und dann in der Verhandlung im Rathaus – wurden sie erörtert. Eine Entscheidung will der Senat am Montag mitteilen.

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