Wegen „leichtfertiger und vorsätzlicher“ Geldwäsche ist ein 38 Jahre alter Mann vom Landsberger Amtsrichter Michael Eberle zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Der von ihm angerichtete Schaden geht in die Zehntausende.
Landsberg