Viel Wirbel hatte es in der Vergangenheit um die erstmalige Herstellung des Dreiweiherwegs in Leeder im Jahr 2015 gegeben. Vor einigen Monaten schlossen eine Anwohnerin und die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht in München einen Vergleich (LT berichtete). Zudem bescherte eine am Dreiweiherweg vorgenommene Grundstücksteilung, mit der Erschließungsbeiträge gespart wurden, der Gemeinde im vergangenen Juli einen Bericht in einem TV-Beitrag. Darin wurde ein Vorwurf der Vorteilsnahme erhoben, da der Eigentümer mit einem Gemeinderatsmitglied verwandt ist. Jetzt gibt es bei dem Fall eine neue Wendung.
Leeder