Aufmerksamkeit hat der jüngste Bürgerbrief von Oberbürgermeister Mathias Neuner schon gefunden. Nur nicht gerade im positiven Sinn, meint LT-Redakteur Gerald Modlinger.
Sollte sein November-Bürgerbrief tatsächlich als „Wahlkampfauftakt“ gemeint gewesen sein, dann ist dieser Oberbürgermeister Mathias Neuner (CSU) tatsächlich ziemlich misslungen. Zwar hat der Bürgerbrief mit seinem sehr persönlich gehaltenen letzten Absatz eine ungeahnte Publicity erhalten, doch sie fällt nicht positiv auf Neuner zurück: Denn nur zwei Schlussfolgerungen sind möglich: Entweder war Neuner die Wahl seiner Worte nicht bewusst (außerhalb von Wahlzeiten wäre die Bitte um Unterstützung vielleicht auch anders zu verstehen, aber nicht vier Monate davor), oder er hat sich damit tatsächlich etwas unfair einen kleinen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffen wollen.
Es könnte unangenehm werden
Diese reagierten zwar ziemlich gelassen auf den Bürgerbrief und widerstanden weitgehend der Versuchung, Neuners Text politisch auszuschlachten. Dennoch könnte sich ein Schatten der Unsicherheit über die Kommunalwahl legen. Wer es – und das muss kein Kandidat sein, sondern kann jeder Landsberger sein – darauf ankommen lassen will, kann das Ergebnis der Wahl am 15. März 2020 anfechten und prüfen lassen, ob dieser Bürgerbrief tatsächlich gegen das Wahlgesetz verstoßen hat. Würde es dazu kommen, dann hätten Neuner und die Stadt ein ziemliches Problem.
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