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Denklingen: Wohnungsbau: Geteiltes Echo zu zwei größeren Vorhaben in Denklingen

Denklingen

Wohnungsbau: Geteiltes Echo zu zwei größeren Vorhaben in Denklingen

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    In der Industirestraße sollen Wohnungen, eine Tiefgarage  und eine Lagerhalle gebaut werden.
    In der Industirestraße sollen Wohnungen, eine Tiefgarage und eine Lagerhalle gebaut werden. Foto: Thorsten Jordan

    Mit einer geplanten Freiflächen-PV-Anlage und zwei größeren Bauvorhaben beschäftigte sich der Gemeinderat Denklingen in seiner vergangenen Sitzung. Während der vorgesehene Wohnungsbau an der Hauptstraße positiv aufgenommen wurde – das Gremium stimmte der Zusammenlegung von Grundstücken zu – wurden beantragte Abweichungen an der Industriestraße erneut abgelehnt.

    Für das Projekt in der Industriestraße – hier sind zwei Mehrfamilienhäuser mit je sechs Einheiten sowie eine Lagerhalle geplant – hatte der Gemeinderat das Einvernehmen schon einmal verweigert, da die Stellplatzsatzung nicht eingehalten worden war. Zwischenzeitlich wurden neue Nachweise vorgelegt, die aber auch nicht den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung entsprechen, geht aus der Sitzungsunterlage für die Ratsmitglieder hervor. Der Bauherr wollte sich davon befreien lassen. Ob das erneut verweigerte Einvernehmen der Kommune ersetzt wird, muss nun das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde entscheiden.

    Rampe der Tiefgarage ist steiler, als es die Stellplatzsatzung in Denklingen zulässt

    Hinsichtlich der in der Stellplatzsatzung festgeschriebenen Neigung der Rampe der Tiefgarage wird die Abweichung von der Gemeinde nicht befürwortet. Die zulässige Neigung von 15 Prozent werde mit 19 Prozent deutlich überschritten, so die Verwaltung. Das Grundstück mit einer Größe von 2636 Quadratmetern halte die Vorgaben des Bürgerentscheids vom Mai 2022 hinsichtlich der maximal sechs Wohnungen je Gebäude ein. Die im Bürgerentscheid geforderte Geschossflächenzahl von 0,6 ist mit 0,45 werde ebenso aktuell noch eingehalten. Die Zahl legt fest, wie viel Fläche pro Stockwerk in einem Gebäude erlaubt ist. 

    Beim zweiten Vorhaben an der Hauptstraße – nahe der Kreuzung mit der Dorfstraße – gab es bisher ein Baufenster für ein Mehrfamilienhaus mit maximal vier Wohneinheiten sowie ein Baufenster für ein Einfamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten. Der Bauherr fragte an, ob die beiden Baufenster zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Reihenhäusern zusammengelegt werden können. Dadurch würde ein rund 30 Meter langes Gebäude entstehen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar, da dabei der städtebauliche Charakter nicht beeinträchtige, sondern sogar unterstütze.

    Laut Bürgermeister Andreas Braunegger soll das Gebäude wie ein Bauernhof aussehen. Erzielt werden solle dies durch einen Brettermantel und andere Gestaltungselemente. Positiv bewertet wurde laut Braunegger auch, dass nun auf eine Garagenzeile an der Straße verzichtet wird. Die neue Planung sehe stattdessen zehn Carports auf der Westseite des Grundstücks vor. Der Gemeinderat stimmte der Zusammenlegung der beiden Baufenster unter Einhaltung der Raumkante zu.

    Gemeinderat Denklingen verweigert Zustimmung zu geplanter Freiflächen-PV-Anlage

    Keine positives Votum gab es in der Gemeinderatssitzung für den Plan, in Epfach eine aufgeständerte Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die sollte laut Antragssteller eine Leistung von 999 kWp haben. Das entspricht etwa knapp einer Million Kilowattstunden Jahresleistung. Der Standort liege im Außenbereich und sei im Flächennutzungsplan für Landwirtschaft vorgesehen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Das Vorhaben könnte grundsätzlich privilegiert sein. Die Prüfung durch das Landratsamt und das Amt für Landwirtschaft und Forsten stehe aber noch aus. Dass das Gremium sein Einvernehmen verweigerte, hatte vor allem damit zu tun, dass die geplante PV-Anlage sich nicht im Geltungsbereich des vom Gemeinderat beschossenen Rahmenplanes für Freiflächenphotovoltaikanlagen befindet.

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