
Wie Kaufering die Betreuung von Grundschülern organisieren will

Plus Ab 2026 gibt es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Kauferings Gemeinderat berät über das Vorgehen. Die Referentin informiert über Situation in Schulen und Kitas.

Für Krippen- und Kindergartenkinder gibt es ihn schon: den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ab dem Jahr 2026 haben dann auch Grundschüler einen Rechtsanspruch. Das stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Mit dem Thema beschäftigte sich in der vergangenen Sitzung auch der Kauferinger Gemeinderat. Zudem äußerte sich die Referentin für Schulen und Kitas, Elisabeth Glaser (Grüne), in ihrem jährlichen Bericht zur aktuellen Situation.
Zunächst gab die Landtagsabgeordnete und Gemeinderätin Gabriele Triebel (Grüne) einen Überblick. Ihre Fraktion hatte beantragt, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Demnach beinhaltet der Rechtsanspruch eine Betreuung für acht Stunden am Tag und eine Schließung des Angebots an maximal 30 Tagen im Jahr. Starten soll die Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/27 mit den Erstklässlern und dann immer weiter aufgestockt werden, sodass ab dem Jahr 2029/30 alle vier Jahrgänge an den Grundschulen eine Ganztagsbetreuung nutzen können. Der Freistaat rechnet laut Triebel damit, dass rund 80 Prozent der Kinder das Betreuungsangebot auch nutzen werden. Für die Gemeinden sind damit vor allem zwei Fragen verbunden: Reichen die bestehenden Raumkapazitäten und woher kommt das benötigte Personal?
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