Ab 1952 war Bernhard Müller-Hahl Gemeindereferent im Landratsamt und zugleich Kreisrat. Man darf annehmen, dass ihm diese Kombination aus Verwaltungstätigkeit und politischem Mandat nutzte, um 1958 zum Landrat gewählt zu werden. Deshalb ist es richtig, dass kommunale Beschäftigte nicht zugleich politische Mandatsträger sein dürfen. Dennoch mutet der Fall des Schondorfer Gemeinderats Marius Polter (Grüne) merkwürdig an.
Kommentar
Arbeit und Mandat: Eine merkwürdige Unterscheidung
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