Plus Wer im Bauhof arbeitet, darf Gemeinderatsmitglied sein, jemand im gemeindlichen Kinderhort jedoch nicht. Das findet Gerald Modlinger merkwürdig.
Ab 1952 war Bernhard Müller-Hahl Gemeindereferent im Landratsamt und zugleich Kreisrat. Man darf annehmen, dass ihm diese Kombination aus Verwaltungstätigkeit und politischem Mandat nutzte, um 1958 zum Landrat gewählt zu werden. Deshalb ist es richtig, dass kommunale Beschäftigte nicht zugleich politische Mandatsträger sein dürfen. Dennoch mutet der Fall des Schondorfer Gemeinderats Marius Polter (Grüne) merkwürdig an.
Polter muss sich entscheiden, entweder weiter im gemeindlichen Kinderhort zu arbeiten oder wieder im Gemeinderat tätig zu werden. Denn die Ausschlusskriterien für die Wahrnehmung kommunalpolitischer Ämter werden verschärft. Sie gelten nun nicht mehr nur für Vollzeit-, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte. Diese Ausweitung ist konsequent, denn man kann auch in Teilzeit Politik und Beruf in einer unguten Weise verquicken.
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