In einer Allgemeinverfügung verbietet das Landratsamt zum Jahreswechsel Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen und publikumsträchtigen Plätzen im Landkreis Landsberg. Das Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember, um 15 Uhr bis Samstag, 1. Januar, um 9 Uhr. Welche Orte und Plätze betroffen sind und wie die Maßnahme begründet wird.
Landkreis Landsberg