Die besten Abfälle sind solche, die gar nicht erst entstehen: Seit Anfang des Jahres sind deswegen auch im Landkreis Landsberg Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste dazu verpflichtet, ihre To-go-Produkte – das heißt: Speisen und Getränke für unterwegs – alternativ in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die neue Regelung soll insbesondere Einwegbehälter aus Kunststoff ablösen, Ressourcen sparen und so die Umwelt schonen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern. Wie die Gastronominnen und Gastronomen aus dem Landkreis mit der neuen Regelung umgehen.
Landkreis Landsberg