Neue Regelung in der Gastro: Wie im Landkreis die Mehrwegpflicht ankommt
Plus Seit Januar muss die Gastronomie neben Wegwerfverpackungen auch Mehrweglösungen anbieten. Wie Wirte im Landkreis damit umgehen.
Die besten Abfälle sind solche, die gar nicht erst entstehen: Seit Anfang des Jahres sind deswegen auch im Landkreis Landsberg Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste dazu verpflichtet, ihre To-go-Produkte – das heißt: Speisen und Getränke für unterwegs – alternativ in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die neue Regelung soll insbesondere Einwegbehälter aus Kunststoff ablösen, Ressourcen sparen und so die Umwelt schonen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern. Wie die Gastronominnen und Gastronomen aus dem Landkreis mit der neuen Regelung umgehen.
Die Mehrwegangebotspflicht hat der Bundestag bereits im Mai 2021 beschlossen. Laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga werden Teilzeitkräfte, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, grundsätzlich mit dem Faktor 0,5 berechnet. Teilzeitkräfte, die mehr als 20, aber unter 30 Stunden wöchentlich arbeiten, werden mit dem Faktor 0,75 berechnet. Als Verkaufsfläche wird in den Betrieben jener Bereich gezählt, der für Kunden und Kundinnen zugänglich ist – somit auch saisonal genutzte Flächen. Küche, Thekenflächen und Lagerräume sind für die Quadratmeter-Berechnung ausgenommen. Anderes gilt für Lieferdienste: Hier werden alle Lager- und Versandflächen hinzugezählt.
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