
Corona-Lockerungen am Klinikum in Landsberg

Das Klinikum in Landsberg lockert die Corona-Regelungen. Was Patienten und Besucher wissen müssen.
Es gibt gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher des Landsberger Klinikums: Die Corona-Regelungen in Krankenhäusern werden gelockert. Was das konkret für das Klinikum in Landsberg bedeutet.
Die vom Gesundheitsministerium vorgegeben Handlungsempfehlungen für Besuche in Krankenhäusern sind größtenteils außer Kraft gesetzt. Die Lockerungen gelten für alle Fachabteilungen des Klinikums Landsberg, auch für die Geburtshilfe und die Kinder- und Jugendmedizin. Konkret heißt das fürs Klinikum Landsberg, vor allem in Hinblick auf die Besucher:
- Es gibt keine Beschränkungen mehr, was die Anzahl der Besucher oder die Dauer des Besuchs betrifft.
- Die Besuchszeit läuft wieder - wie vor Corona – von 8 bis 20 Uhr – allerdings mit der Bitte, wenn möglich, die Besuche auf die Nachmittags- und Abendstunden zu legen.
- Ein Testnachweis ist für Besucher nicht mehr erforderlich. Dementsprechend werden die Eingangskontrolle und die Teststation kurzfristig aufgelöst.
- Auch ambulante Patienten benötigen keinen Testnachweis mehr.
- Stationäre Patienten brauchen schon noch einen Testnachweis. Sie werden wie bisher bei Aufnahme in der Zentralen Notaufnahme oder präoperativ in der chirurgischen Ambulanz getestet.
- Es gilt weiterhin im gesamten Haus FFP2-Maskenpflicht.
- Es gilt weiterhin die Testverpflichtung beim Personal in der aktiven Patientenversorgung.

In Bayern gibt es kaum noch Corona-Regeln. Als eine der wenigen Ausnahmen galten Krankenhäuser. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte deswegen gefordert, die Regeln für Besucher auch dort zu lockern. Einige Kliniken im Freistaat haben bereits damit begonnen. Jetzt auch das Landsberger Klinikum.
Aus Sicht Holetscheks ist es an der Zeit, dass die Kliniken ihre Regelungen zu Besuchszeiten, Zahl der erlaubten Besucher und weitere Auflagen überprüfen. Besuche seien für die Genesung der Patienten wichtig und Einschränkungen des Besuchsrechts müssten verhältnismäßig sein. Die Sicherheit der Patienten solle aber weiter oberste Priorität haben. Die Entscheidung will der Minister jedoch den Krankenhausleitungen überlassen. (AZ)
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