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Frau gerät nach Konsum von Cannabis in Verkehrskontrolle
![Nach einer Polizeikontrolle in Landsberg hat eine junge Frau Ärger. Nach einer Polizeikontrolle in Landsberg hat eine junge Frau Ärger.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Eine junge Frau wird in der Nacht auf Mittwoch von der Polizei in Landsberg kontrolliert. Sie hat nun Ärger, da sie zuvor Cannabis konsumiert hatte.
Eine 21-jährige Landsbergerin ist in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch von der Landsberger Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Das geht aus dem aktuellen Pressebericht hervor.
Da die junge Frau laut Polizei vor der Kontrolle einen Joint geraucht hat, folgte eine Blutentnahme. Sie erwarten nun ein empfindliches Bußgeld, ein Fahrverbot sowie weitere Überprüfungen im Zusammenhang mit ihrer Fahrerlaubnis. (AZ)
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Aufgrund welcher Rechtsgrundlage findet eine weitere Überprüfung der Fahrerlaubnis satt, bei erstmaligen verstoß wäre dies rechtswiedrig.
Habe gehört es war das erste mal.
Allgemein Ihre erste Polizei Kontrolle.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in den §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs 1. Satz 1 FeV und 69 Abs. 1 Satz 1 StGB rechtlich geregelt.
U.a. geht es hier um die körperliche oder geistige Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen.
Letzteres kann man durchaus in Frage stellen.