Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Russland wirft der Slowakei wegen der Übergabe von Kampfflugzeugen an die Ukraine Vertragsbruch vor
  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Landsberg: Wie der Betreuungsverein Betroffenen in der Region Landsberg hilft

Landsberg
17.03.2023

Wie der Betreuungsverein Betroffenen in der Region Landsberg hilft

Das Alter ist ein Risikofaktor für Einsamkeit. Von Einsamkeit betroffen sind aber auch viele junge Erwachsene.
Foto: Karo Kraemer (Symbolbild)

Plus Sie sind da, wenn das Schicksal zuschlägt. Der Betreuungsverein Landsberg kümmert sich um Menschen, für die das Leben nicht zu bewältigen ist.

Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über sein Leben zu treffen und weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, dann übernimmt ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin diese Aufgabe. Demenz, Depressionen – oft sind es dramatische Schicksale, die hinter diesen Menschen stecken. Der Briefkasten quillt über. Müllberge lassen die Küche nicht mehr vom Badezimmer unterscheiden. Vereinsamung, Verwirrung, Verwahrlosung: eine Abwärtsspirale.

„Wir sind der gesetzliche Vertreter der Menschen und letztendlich für alles zuständig, was erforderlich ist“, sagt Amélie von Wissmann. Die 54-Jährige ist Abteilungsleiterin im Betreuungsverein des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) im Kreisverband Starnberg. „Wir sind sozusagen ein Betreuungsverein in zwei Landkreisen. Und damit bin ich automatisch auch für meine Kollegen in Landsberg zuständig“, erklärt sie. Zwölf gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen seien hier für insgesamt 280 Betreuungen verantwortlich. Davon nehmen im Landkreis Landsberg derzeit 35 Menschen ihre Hilfe in Anspruch. „Wir betreuen von 18 bis unendlich“, sagt sie. Doch insbesondere die Zahl an jungen Fällen nehme stetig zu. Laut Amélie von Wissmann liegt dies sicherlich auch an dem Anstieg an psychischen Erkrankungen.

Die Betreuungsstelle im Landratsamt ist die erste Anlaufstelle

Meist stellt das unmittelbare Umfeld fest, dass eine Person nicht mehr allein zurechtkommt. Die Betreuungsstelle des Landratsamts ist daraufhin der erste Anlaufpunkt. Diese ermittelt den Betreuungsbedarf und ob es nicht vielleicht auch alternative Hilfen gibt. Denn „grundsätzlich gilt immer erst einmal der Grundsatz der Betreuungsvermeidung“, betont von Wissmann. Sobald es zum Entschluss kommt, dass eine Betreuung notwendig ist, schickt die Betreuungsstelle ihren Bericht an das Amtsgericht. Daraufhin folgt ein Gutachten, das die gesundheitliche Situation der betroffenen Person einschätzen soll. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet dann letztendlich das Gericht, beziehungsweise ein Richter oder eine Richterin, über die Einführung einer Betreuung.

Amélie von Wissmann (Leiterin vom BRK-Betreuungsverein Landkreis Landsberg und Starnberg, Mitte) mit ihren Landsberger Mitarbeitern Sabine Lang und Michael Weichsel.
Foto: Christian Rudnik

In der Regel lassen schon ein paar Vorkehrungen den Einsatz eines solchen Betreuers oder einer solchen Betreuerin umgehen. Insbesondere wenn eine Vorsorgevollmacht, die eine Person dazu befähigt, über den Betroffenen oder die Betroffene in gewissen Situationen entscheiden zu dürfen, vorliegt. Zusätzlich hilfreich ist auch eine Patientenverfügung, die regelt, welche Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden dürfen. Hierzu berät der BRK-Betreuungsverein kostenlos.

Betreuung gegen den Willen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, es ist Selbst- oder Fremdgefahr in Vollzug – etwa in Fällen wie einer starken Demenz oder psychischen Erkrankungen, bei denen eine Person oft nicht mehr zurechnungsfähig ist. „Das macht eine Zusammenarbeit natürlich unheimlich schwierig, ist aber zum Glück auch wirklich die ganz, ganz große Ausnahme. Ich habe das bisher nur ein einziges Mal erlebt“, erzählt Sabine Lang vom Betreuungsverein Landsberg.

Lesen Sie dazu auch

"Das ist wirklich ein Spagat, den wir da leisten müssen"

Drohende Wohnungslosigkeit, hohe Verschuldungen oder Krankheiten im Endstadium: „Jedes ist ein Schicksal für sich“, sagt die 47-Jährige. „Natürlich hat man dann auch den Anspruch, sich adäquat um diese Menschen zu kümmern.“ Doch manche Fälle gingen einfach nah. Vor allem, wenn Menschen bereits jahrelang begleitet werden. „Aber man muss versuchen, trotzdem diese professionelle Distanz zu erhalten. Sonst frisst einen dieser Beruf auf. Das ist wirklich ein Spagat, den wir da leisten müssen. Das ist nicht ganz einfach“, meint Abteilungsleiterin Amélie von Wissmann.

Regelmäßige Supervisionen und fachärztliche Beratungen sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BRK-Betreuungsvereins die Möglichkeit bieten, sich Unterstützung zu holen. Einmal in der Woche gibt es außerdem eine Teamsitzung. Sabine Lang empfindet es zudem als sehr hilfreich, wenn sich mit anderen Organisationen aus diesem Hilfsnetzwerk ausgetauscht wird: etwa der Caritas, dem sozialpsychiatrischen Dienst oder betreuten Wohneinrichtungen – Stichwort Lebenshilfe. Insgesamt freuen sie sich, wenn ihre Arbeit in der Öffentlichkeit gesehen wird und mehr Anerkennung findet.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.