Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über sein Leben zu treffen und weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, dann übernimmt ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin diese Aufgabe. Demenz, Depressionen – oft sind es dramatische Schicksale, die hinter diesen Menschen stecken. Der Briefkasten quillt über. Müllberge lassen die Küche nicht mehr vom Badezimmer unterscheiden. Vereinsamung, Verwirrung, Verwahrlosung: eine Abwärtsspirale.
Landsberg