
Wie der Betreuungsverein Betroffenen in der Region Landsberg hilft

Plus Sie sind da, wenn das Schicksal zuschlägt. Der Betreuungsverein Landsberg kümmert sich um Menschen, für die das Leben nicht zu bewältigen ist.
Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über sein Leben zu treffen und weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, dann übernimmt ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin diese Aufgabe. Demenz, Depressionen – oft sind es dramatische Schicksale, die hinter diesen Menschen stecken. Der Briefkasten quillt über. Müllberge lassen die Küche nicht mehr vom Badezimmer unterscheiden. Vereinsamung, Verwirrung, Verwahrlosung: eine Abwärtsspirale.
„Wir sind der gesetzliche Vertreter der Menschen und letztendlich für alles zuständig, was erforderlich ist“, sagt Amélie von Wissmann. Die 54-Jährige ist Abteilungsleiterin im Betreuungsverein des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) im Kreisverband Starnberg. „Wir sind sozusagen ein Betreuungsverein in zwei Landkreisen. Und damit bin ich automatisch auch für meine Kollegen in Landsberg zuständig“, erklärt sie. Zwölf gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen seien hier für insgesamt 280 Betreuungen verantwortlich. Davon nehmen im Landkreis Landsberg derzeit 35 Menschen ihre Hilfe in Anspruch. „Wir betreuen von 18 bis unendlich“, sagt sie. Doch insbesondere die Zahl an jungen Fällen nehme stetig zu. Laut Amélie von Wissmann liegt dies sicherlich auch an dem Anstieg an psychischen Erkrankungen.
Die Betreuungsstelle im Landratsamt ist die erste Anlaufstelle
Meist stellt das unmittelbare Umfeld fest, dass eine Person nicht mehr allein zurechtkommt. Die Betreuungsstelle des Landratsamts ist daraufhin der erste Anlaufpunkt. Diese ermittelt den Betreuungsbedarf und ob es nicht vielleicht auch alternative Hilfen gibt. Denn „grundsätzlich gilt immer erst einmal der Grundsatz der Betreuungsvermeidung“, betont von Wissmann. Sobald es zum Entschluss kommt, dass eine Betreuung notwendig ist, schickt die Betreuungsstelle ihren Bericht an das Amtsgericht. Daraufhin folgt ein Gutachten, das die gesundheitliche Situation der betroffenen Person einschätzen soll. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet dann letztendlich das Gericht, beziehungsweise ein Richter oder eine Richterin, über die Einführung einer Betreuung.

In der Regel lassen schon ein paar Vorkehrungen den Einsatz eines solchen Betreuers oder einer solchen Betreuerin umgehen. Insbesondere wenn eine Vorsorgevollmacht, die eine Person dazu befähigt, über den Betroffenen oder die Betroffene in gewissen Situationen entscheiden zu dürfen, vorliegt. Zusätzlich hilfreich ist auch eine Patientenverfügung, die regelt, welche Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden dürfen. Hierzu berät der BRK-Betreuungsverein kostenlos.
Betreuung gegen den Willen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, es ist Selbst- oder Fremdgefahr in Vollzug – etwa in Fällen wie einer starken Demenz oder psychischen Erkrankungen, bei denen eine Person oft nicht mehr zurechnungsfähig ist. „Das macht eine Zusammenarbeit natürlich unheimlich schwierig, ist aber zum Glück auch wirklich die ganz, ganz große Ausnahme. Ich habe das bisher nur ein einziges Mal erlebt“, erzählt Sabine Lang vom Betreuungsverein Landsberg.
"Das ist wirklich ein Spagat, den wir da leisten müssen"
Drohende Wohnungslosigkeit, hohe Verschuldungen oder Krankheiten im Endstadium: „Jedes ist ein Schicksal für sich“, sagt die 47-Jährige. „Natürlich hat man dann auch den Anspruch, sich adäquat um diese Menschen zu kümmern.“ Doch manche Fälle gingen einfach nah. Vor allem, wenn Menschen bereits jahrelang begleitet werden. „Aber man muss versuchen, trotzdem diese professionelle Distanz zu erhalten. Sonst frisst einen dieser Beruf auf. Das ist wirklich ein Spagat, den wir da leisten müssen. Das ist nicht ganz einfach“, meint Abteilungsleiterin Amélie von Wissmann.
Regelmäßige Supervisionen und fachärztliche Beratungen sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BRK-Betreuungsvereins die Möglichkeit bieten, sich Unterstützung zu holen. Einmal in der Woche gibt es außerdem eine Teamsitzung. Sabine Lang empfindet es zudem als sehr hilfreich, wenn sich mit anderen Organisationen aus diesem Hilfsnetzwerk ausgetauscht wird: etwa der Caritas, dem sozialpsychiatrischen Dienst oder betreuten Wohneinrichtungen – Stichwort Lebenshilfe. Insgesamt freuen sie sich, wenn ihre Arbeit in der Öffentlichkeit gesehen wird und mehr Anerkennung findet.
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