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Penzing: Frust bei Mietern in Penzing: Sonderregelung gilt nur für Asylsuchende

Penzing

Frust bei Mietern in Penzing: Sonderregelung gilt nur für Asylsuchende

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    Klaus Förg zieht aus seiner Wohnung in der Kauferinger Straße auf dem ehemaligen Fliegerhorst Penzing aus.
    Klaus Förg zieht aus seiner Wohnung in der Kauferinger Straße auf dem ehemaligen Fliegerhorst Penzing aus. Foto: Christian Mühlhause

    Viele Jahre haben Daniel Albert und Klaus Förg in der Kauferinger Straße am Fliegerhorst Penzing gewohnt. Hier hält nur an, wer auch hier wohnt. Die Bewohner kannten sich, unternahmen, vor allem als die Kinder kleiner waren, regelmäßig etwas miteinander. Sie haben immer noch eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe, auch wenn viele in den vergangenen Monaten weggezogen sind. Ihr Vermieter, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), hatte sie Ende vergangenen Jahres informiert, dass es keine weitere Heizperiode nach dem Winter 2022/23 geben werde und das Gebäude abgerissen werden soll. Doch mehrere Wohnungen werden jetzt weiter zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Die Informationspolitik und die Gesamtsituation am

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