Rechtsanspruch für Grundschüler setzt Penzing unter Zugzwang
Plus Die Vor- und Nachteile der einzelnen Betreuungsangebote für Grundschüler werden im Rat in Penzing vorgestellt. Wegen des Rechtsanspruchs ab 2026 drängt die Zeit.
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, der dann die gesamte Grundschulzeit gilt. Das stellt die Kommunen vor Herausforderungen und sorgt für Zeitdruck. Das Ganze könnte in Form einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule, einer Mittagsbetreuung oder eines Hortes umgesetzt werden. In der vergangenen Gemeinderatssitzung ging Kämmerin Martina Fischer – sie soll die Stelle der Geschäftsleiterin perspektivisch übernehmen – auf die Vor- und Nachteile der Varianten ein. Im November oder Dezember sollen die Gemeinderäte sich dann entscheiden. Einige bezogen jetzt schon Stellung zu dem Thema.
Für Krippen- und Kindergartenkinder gibt es den Rechtsanspruch schon. Bürgermeister Peter Hammer (CSU), warf, wie auch schon in früheren Sitzungen, die Frage auf, ob das "gesellschaftspolitisch gut ist." Er hatte in der Vergangenheit schon argumentiert, dass dies die Eigenverantwortung von den Eltern nehme und es für die Kommunen, die die Betreuungskapazitäten schaffen müssen, nicht erleichtere. Martina Fischer verwies in ihren Ausführungen darauf, dass schon jetzt, bevor alle Kommunen den Rechtsanspruch für Grundschüler umsetzen müssen, das Personal in den Kindertagesstätten fehle. Auch für einen Hort werden Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Denkbar sei eine Hortgruppe unter anderem an der geplanten vierten Kindertagesstätte, so Fischer. Die soll auf dem großen Schulgelände entstehen.
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