Geplante Werbeanlage in Rott ist Fall fürs Verwaltungsgericht
Plus Am Ortsausgang von Rott will eine Firma eine Werbeanlage anbringen. Es gibt Sicherheitsbedenken und das Verwaltungsgericht fällt eine erste Entscheidung. Und die hat weitreichende Folgen.
Darf am Ortsausgang von Rott eine große Werbetafel prangen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht München. Die endgültige Entscheidung wird sich aber noch länger hinziehen: Das aktuelle Verfahren wurde eingestellt – die Sache wird jetzt noch einmal ganz von vorne aufgerollt.
Landratsamt Landsberg lehnt Werbetafel an einem Stadel ab
An einem Stadel am nördlichen Ortsende von Rott (Richtung Ludenhausen) will eine Firma für Außenwerbung eine Anzeigetafel anbringen. Der private Stadel, der im Besitz eines Rotter Bürgers ist, liegt neben der Einfahrt zum Edeka-Markt. Das Ansinnen auf Errichtung der Werbeanlage war zunächst vom Landratsamt Landsberg abgelehnt worden – die Firma aus Konstanz wollte die Tafel aber dennoch durchsetzen und klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht.
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