Im September 2020 fasste der Windacher Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Darin heißt es: "Zukünftige Bauleitplanungen für erneuerbare Energien werden nur eingeleitet, wenn ausschließlich die Gemeinde Windach Vorhabensträger ist. Dadurch soll verhindert werden, dass gewerbliche Investoren im Bereich Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen und Geothermie im Gemeindebereich tätig werden." Das gilt so nun nicht mehr, wie jetzt der Gemeinderat beschlossen hat.
Windach