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Kaufbeuren: 29-Jähriger wählt über 100-mal den Polizeinotruf

Kaufbeuren

29-Jähriger wählt über 100-mal den Polizeinotruf

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    Ein Kaufbeurer wählte über hundert Mal grundlos den Notruf. Einmal täuschte er sogar einen Brand vor. (Symbolbild)
    Ein Kaufbeurer wählte über hundert Mal grundlos den Notruf. Einmal täuschte er sogar einen Brand vor. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas, dpa (Archiv)

    Wegen Missbrauchs von Notrufen in 102 Fällen ist ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Kaufbeuren zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der vielfach und auch einschlägig vorbestrafte Kaufbeurer, der zur Tatzeit auch noch unter offener Bewährung stand, hatte zwischen Mitte März und Anfang April 2015 immer wieder die 110 gewählt und mit seinen Anrufen eine der beiden Notrufleitungen der Polizei-Einsatzzentrale blockiert.

    Brand in Mehrfamilienhaus vorgetäuscht

    In einem Fall hatte er mit der Behauptung, es brenne in einem Kaufbeurer Mehrfamilienhaus, einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften ausgelöst. Weil er anschließend auch noch gegen Polizisten randaliert hatte, enthielt das Urteil zudem Schuldsprüche wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

    Vor Gericht war der Angeklagte reuig und einsichtig, wollte sich aber an nichts Konkretes mehr erinnern können. Er sei damals wegen eines Sorgerechtsstreits mit seiner Ex-Partnerin wochenlang „massiv unter Alkohol“ gestanden – obwohl er wegen einer Epilepsie regelmäßig Medikamente einnehmen muss. Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Mann bei allen Taten in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Zwar stellten der Staatsanwalt und der Richter dies zu seinen Gunsten in Rechnung. Angesichts seiner Vorgeschichte führte allerdings für beide kein Weg mehr an einer Haftstrafe vorbei. Der Verteidiger hatte auf eine nochmalige Bewährung plädiert.

    Keine Erklärung für sein Verhalten

    Warum er damals immer wieder den Notruf gewählt hatte, konnte der Angeklagte nicht erklären. In den meisten Fällen hatte er kein Wort gesagt und wieder aufgelegt - nur um dann gleich wieder anzurufen. Als die Polizei in einer Nacht, in der er achtmal die Notrufnummer gewählt hatte, bei ihm vorstellig wurde, ließ er die Beamten nicht in seine Wohnung und überzog sie vom offenen Fenster aus mit üblen Beleidigungen.

    Zwei Tage später rief er erneut an und behauptete, es brenne im Keller eines Mehrfamilienhauses. Nachdem sich das Ganze als Lüge herausgestellt hatte, fuhren zwei Streifenbesatzungen zum Angeklagten. Dieser hatte sich, wie schon beim früheren Vorfall, am Fenster aufgebaut und pöbelte nach draußen. Wie sich zwei Polizisten vor Gericht erinnerten, sei der Mann gutem Zureden nicht zugänglich gewesen und habe ihnen zugerufen, er könne „den Notruf so oft wählen, wie er will.“

    Kopfstoßangriff auf die Beamten

    Als er dies in die Tat umsetzte, war das Maß für die Beamten voll. Sie forderten ihn auf, seine Wohnungstür zu öffnen und nahmen ihn in Gewahrsam. Dabei hatten zwei Polizisten alle Hände voll zu tun, den tobenden Mann zu bändigen. Im Streifenwagen versuchte er, einem Beamten einen Kopfstoß zu versetzen. Der Polizist war dabei gewesen, ihm den Gurt anzulegen, und schilderte den Angriff so: „Er hat gewartet, bis ich in Augenhöhe war, und dann gezielt zum Kopfstoß ausgeholt.“ Dass der Polizist nicht getroffen wurde, lag daran, dass der Gurt des Angeklagten durch die ruckartige Bewegung arretierte. Der Beamte erklärte, er sei auf der Hut gewesen, weil ihm schon einmal bei einem ähnlichen Vorfall von einem anderen Randalierer das Nasenbein gebrochen wurde. bbm

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