
Kita-Notbetreuung wird im Januar fortgesetzt

Plus In den Kneippstädter Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten) gibt es auch nach dem 10. Januar eine Notbetreuung.
Diese Notbetreuung ist laut Sozialministerium in den Kindertageseinrichtungen zulässig, soweit die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in Zeiten der Notbetreuung von den regulären Öffnungszeiten abweichen können. Aufgrund der aktuellen Lage wird die Stadt Bad Wörishofen zunächst keine Beiträge für den Januar 2021 erheben. Je nach Entwicklung der Situation werden die Beiträge gegebenenfalls im Nachhinein für Kinder in der Notbetreuung fällig.
Alternative: nachbarschaftlich organisierte Betreuungsgemeinschaften
Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren ist in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften außerdem dann zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
Die Notgruppen-Regelung für die Schulen und den Kinderhort wird ab Montag, 11. Januar, 2021 bekannt gegeben, wenn die Vorgaben aus München und dem Landratsamt im Detail klar sind, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
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