Eigentlich sollte der siebte Verhandlungstag vor dem Landgericht Memmingen nur eine Formalie sein. Der Termin am Freitag war ursprünglich angesetzt worden, um die gesetzliche Frist von maximal drei Wochen zwischen zwei Verhandlungstagen einzuhalten. Doch für alle Beteiligten überraschend lag ein fehlendes Gutachten, das ein Urteil am Montag noch verhinderte, nun schneller vor als gedacht. Es bedeutete das vorläufige Ende der Beweisaufnahme.
Bad Wörishofen