
Wie Buchloe dem Alkoholmissbrauch den Hahn abdrehen will

An jetzt 18 Stellen in Buchloe ist Alkoholkonsum verboten. Warum die Stadt sich erneut zum Handeln gezwungen sieht.
Mit Hilfe einer Allgemeinverfügung rückt die Stadt Buchloe bereits seit 13 Jahren dem Alkoholmissbrauch im Stadtgebiet zu Leibe. Seit 2008 gibt es die sogenannte „Allgemeinverfügung über ein Aufenthaltsverbot zum Zwecke des Alkoholkonsums in Teilbereichen der Stadt Buchloe“.
Wer gegen das Alkoholverbot verstößt, muss tief in die Tasche greifen
Nun hat sie der Ferienausschuss des Stadtrats nach 2013 und 2019 zum dritten Mal geändert. In die Liste der bisher 17 Orte wurde der Bereich rund um die Kindertagesstätte Buchloer Storchenkinder an der Bürgermeister-Förg-Straße aufgenommen. Falls gegen das Aufenthaltsverbot verstoßen wird, kann ein sogenanntes Zwangsgeld bis zu 1000 Euro festgesetzt werden. Die geänderte Allgemeinverfügung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
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