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Gewerbegebiet
14.10.2019

Wohnen oder boarden?

Bauausschuss steht vor einer kniffligen Frage

„Wenn man aus dem Rathaus heraus kommt, ist man gescheiter, als beim Hineingehen“, sagt der Volksmund. So ähnlich erging es den Stadträten bei der jüngsten Bauausschuss-Sitzung, denn sie wussten beim Heimgehen, was ein „Boardinghouse“ ist. Ein Bauherr wollte sein Betriebsgebäude in der Biberkopfstraße in eben so ein Boardinghouse umwandeln, was ihm aber der Ausschuss versagte, da in einem reinem Gewerbegebiet längerfristiges Wohnen nicht möglich sei, so das Bauamt.

Michael Egger vom Stadtbauamt war es vorbehalten, die Räte von dem kleinen Unterschied zwischen Hotel und Boardinghouse zu unterrichten. Ein Hausbesitzer möchte in der Biberkopfstraße ein bestehendes Betriebsgebäude umbauen. Das bestehende Gebäude mit der Grundfläche 21 mal 13 Meter soll auf fünf Geschoße aufgestockt werden und mit einem flach geneigten Pultdach mit einer Höhe von 16,7 Meter versehen werden. Das neue Gebäude soll als Boardinghouse genutzt werden. Neben einem Fitness- , einem Aufenthalts- und einem Frühstücksraum seien 21 Wohnräumen geplant, die größtenteils aus mehreren Räumen plus Bad bestehen. Für den Bereich gelte der Bebauungsplan 530 „Gebiet zwischen Hungerbach und Staatsstraße 2013“.

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