Diese Notbetreuung ist laut Sozialministerium in den Kindertageseinrichtungen zulässig, soweit die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in Zeiten der Notbetreuung von den regulären Öffnungszeiten abweichen können. Aufgrund der aktuellen Lage wird die Stadt Bad Wörishofen zunächst keine Beiträge für den Januar 2021 erheben. Je nach Entwicklung der Situation werden die Beiträge gegebenenfalls im Nachhinein für Kinder in der Notbetreuung fällig.
Bad Wörishofen