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Memmingen
22.01.2021

Mit Teppichmesser in der Tasche eine Knoblauchpresse gestohlen

Wegen Diebstahls mit Waffen gemäß Paragraf 244 des Strafgesetzbuches war ein 51-jähriger Mann angeklagt. Doch in der Verhandlung stellte sich die Situation anders dar.
Foto: Kraus

Plus Weil ein Mann das als Waffe eingestufte Werkzeug in seiner Hosentasche hat, als er versucht, eine Knoblauchpresse zu stehlen, ist vor Gericht sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Wie der Richter den Vorfall bewertet.

„Dumm gelaufen“, könnte man sagen. Weil ein Ladendieb bei der Tatausführung ein Teppichmesser mit sich führt, landet sein Fall als „Diebstahl mit Waffen“ auf dem Tisch von Amtsrichter Nicolai Braun.

Im Oktober vergangenen Jahres sucht der 51-Jährige während der Mittagspause einen nahe seiner Arbeitsstelle gelegenen Supermarkt auf. In der Haushaltsabteilung findet er, was er sucht. Er nimmt eine Knoblauchpresse aus dem Regal und entfernt die Verpackung. Die Verpackung legt er zurück in die Auslage, das kleine Küchengerät steckt er in seine Arbeitshose. Ein Kaufhausdetektiv beobachtet ihn dabei und spricht ihn im Kassenbereich des Einkaufsmarktes an. Bereitwillig folgt der Arbeiter dem Detektiv ins Büro des Marktleiters und legt dort auch noch eine Butterdose und eine kleine Reibe auf den Tisch.

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