Memmingen: Mit Teppichmesser in der Tasche eine Knoblauchpresse gestohlen
Memmingen
Mit Teppichmesser in der Tasche eine Knoblauchpresse gestohlen
Weil ein Mann das als Waffe eingestufte Werkzeug in seiner Hosentasche hat, als er versucht, eine Knoblauchpresse zu stehlen, ist vor Gericht sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Wie der Richter den Vorfall bewertet.
Von Kurt Kraus|
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Wegen Diebstahls mit Waffen gemäß Paragraf 244 des Strafgesetzbuches war ein 51-jähriger Mann angeklagt. Doch in der Verhandlung stellte sich die Situation anders dar. Foto: Kraus
„Dumm gelaufen“, könnte man sagen. Weil ein Ladendieb bei der Tatausführung ein Teppichmesser mit sich führt, landet sein Fall als „Diebstahl mit Waffen“ auf dem Tisch von Amtsrichter Nicolai Braun.