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Mindelheim: Nicht gestreut: 63-Jähriger vor Gericht

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Nicht gestreut: 63-Jähriger vor Gericht

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    Angrenzende Gehwege oder Straßen müssen Räumpflichtige mindestens einen Meter breit vom Schnee freimachen und streuen.
    Angrenzende Gehwege oder Straßen müssen Räumpflichtige mindestens einen Meter breit vom Schnee freimachen und streuen. Foto: Jens Wolf, tmn, dpa

    Es kann schnell gehen. In der einen Sekunde auf dem Weg in die Arbeit, in der nächsten plötzlich längs auf dem Asphalt. Jeder ist schon einmal auf glatten Gehsteigen ausgerutscht. Doch was ist, wenn etwas Schlimmeres passiert? Welche Schuld trägt der Verantwortliche, der den Weg räumen muss? Und wann und wo muss ich als Anlieger eigentlich die Gehwege freimachen?

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