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Mindelheim: Schnee-Räumpflicht gilt nicht nur für Anlieger von Straßen

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Schnee-Räumpflicht gilt nicht nur für Anlieger von Straßen

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    Wenn Schnee liegt, muss für Fußgänger und Radfahrer geräumt werden – und zwar nicht nur von den direkten Anliegern einer Straße.
    Wenn Schnee liegt, muss für Fußgänger und Radfahrer geräumt werden – und zwar nicht nur von den direkten Anliegern einer Straße. Foto: Gutmann

    Es soll Mindelheimer geben, die sind der festen Ansicht: Fürs Räumen und Streuen aller Wege und Straßen ist die Stadt zuständig, aber keinesfalls sie selbst. Sie dürften vermutlich die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ nicht kennen.

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