Das Landratsamt nahm auf MZ-Anfrage jetzt Stellung zu der Frage, ob das Seniorenheim St. Martin Türkheim vor Ausbruch der Covid-19-Infektion ausreichend geschützt wurde: „Pflegeeinrichtungen müssen sich demnach an die Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie halten,“ betont Eva Büchele, Pressesprecherin des Landratsamtes. Hierin stehe zum Beispiel, dass sich Pflegekräfte zwei Mal pro Woche auf SARS-Cov2 testen lassen müssen. „Grundsätzlich haben Pflegeeinrichtungen Hygiene- und Pandemiepläne, die der aktuellen Corona-Lage angepasst werden mussten“, so Büchele.
Türkheim