Seit heute gilt im Unterallgäu eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Hinzu kommen alle Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um
Unterallgäu