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Unterallgäu: Post von der Bank: Wer ein Girokonto nutzt, soll unterschreiben

Unterallgäu

Post von der Bank: Wer ein Girokonto nutzt, soll unterschreiben

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    Wer mehr als nur Kleingeld zu verwalten hat, braucht ein Konto bei der Bank: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im April hat Banken kalt erwischt. Was heißt das Urteil für die Kunden?
    Wer mehr als nur Kleingeld zu verwalten hat, braucht ein Konto bei der Bank: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im April hat Banken kalt erwischt. Was heißt das Urteil für die Kunden? Foto: M. Mahrenholtz

    Dieses Urteil hat alle Banken und Sparkassen kalt erwischt: Im April entschied der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs höchstrichterlich, dass Banken jene Gebühren an ihre Kunden zurückzahlen müssen, die sie in der Zeit zwischen 2018 und 2021 angehoben haben. Verbraucherschützer hatten die Postbank erfolgreich verklagt. Dennoch hat der Fall Auswirkungen auf die gesamte Branche. Der Grund: Die Richter vertraten die Auffassung, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vorgeben. Können jetzt Millionen Bankkunden Rückerstattungen erwarten?

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