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  3. Unterallgäu: Post von der Bank: Wer ein Girokonto nutzt, soll unterschreiben

Unterallgäu
24.10.2021

Post von der Bank: Wer ein Girokonto nutzt, soll unterschreiben

Wer mehr als nur Kleingeld zu verwalten hat, braucht ein Konto bei der Bank: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im April hat Banken kalt erwischt. Was heißt das Urteil für die Kunden?
Foto: M. Mahrenholtz

Plus Warum derzeit viele Banken und Sparkassen dicke Briefe an ihre Kunden verschicken und von ihnen eine Unterschrift haben wollen.

Dieses Urteil hat alle Banken und Sparkassen kalt erwischt: Im April entschied der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs höchstrichterlich, dass Banken jene Gebühren an ihre Kunden zurückzahlen müssen, die sie in der Zeit zwischen 2018 und 2021 angehoben haben. Verbraucherschützer hatten die Postbank erfolgreich verklagt. Dennoch hat der Fall Auswirkungen auf die gesamte Branche. Der Grund: Die Richter vertraten die Auffassung, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vorgeben. Können jetzt Millionen Bankkunden Rückerstattungen erwarten?

Das wird so nicht kommen. Dirk Peters ist bei der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim stellvertretendes Vorstandsmitglied. Im Gespräch mit der MZ erläutert er, dass Verträge zwischen einem Bankkunden und einer Bank oft eine lange Laufzeit haben. Wenn jemand ein Girokonto eröffnet, bleibt es oft ein Leben lang bestehen. Der Kunde habe aber jederzeit die Möglichkeit zu kündigen.

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