Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Selenskyj fordert Reform des UN-Sicherheitsrats – Russland übernimmt Vorsitz des Gremiums
  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Wertachtal: Neue Bauordnung sorgt in den Gemeinden für hitzige Debatten

Wertachtal
26.01.2021

Neue Bauordnung sorgt in den Gemeinden für hitzige Debatten

Ganz unterschiedlich beurteilen die Gemeinden im Wertachtal die Einführung der neuen Bauordnung. Unser Archivbild zeigt einen Blick aus der Vogelperspektive auf Wiedergeltingen.
Foto: Sandra Baumberger

Plus Wie schon in Wiedergeltingen ist die Änderung auch in Buchloe umstritten. Dort soll jetzt eine eigene Satzung zum Abstandsrecht beschlossen werden.

Jede Menge Kritik übten die Mitglieder des Buchloer Bauausschusses an der Novelle der Bayerischen Bauordnung. Wie berichtet, soll diese am 1. Februar in Kraft treten und regelt – unter anderem – das Abstandsrecht neu.

Lesen Sie dazu auch: Frostiges Klima im Wiedergeltinger Gemeinderat

Dies hatte zuletzt auch in Wiedergeltingen im Gemeinderat für hitzige Diskussionen gesorgt: Während Bürgermeister Norbert Führer eine eigene Satzung wollte, stemmten sich mehrere Gemeinderatsmitglieder vehement dagegen. In Türkheim ließ die neue Bauordnung die Gemüter kalt: Eine eigene Satzung könnte die Behandlung von Bauanträge nur unnötig verkomplizieren und sei daher nicht gewollt, so die dortige Meinung.

Der Freistaat räumt den Kommunen ein Mitspracherecht ein

Immerhin: Der Freistaat räumt Kommunen ein Mitspracherecht ein. Denn der Gesetzgeber sieht auch, dass die Wohnqualität und damit der Wohnfrieden durch zu enges Bauen beeinträchtigt sein kann. Sind die Gemeinden mit den neuen Abstandsregelungen nicht einverstanden, können sie stattdessen eigene Satzungen erlassen.

Dass auch die Stadt Buchloe diesen Weg gehen wird, zeichnete sich in der jüngsten Bauausschusssitzung bereits ab. Eine Entscheidung wird aber erst der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 2. Februar, treffen.

Wie berichtet, möchte der Freistaat das Thema bauliche Nachverdichtung vorantreiben. Minimiert werden soll auch der Flächenverbrauch, erläuterte Barbara Tugemann, die neue Leiterin des VG-Bauamts. Um die Regeln besser zu veranschaulichen, hatte sie eigens ein kleines Pappmodell mitgebracht.

Bislang gilt: Ist ein Haus zehn Meter hoch, müssen auf den beiden Giebelseiten zehn Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hälfte der Traufhöhe auf den beiden anderen Seiten. In Zukunft müssten Bauherren in diesem Beispiel rundherum auf jeder Seite nur noch vier Meter Abstand sicherstellen. Was sich nicht ändert, ist der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: Der bleibt bei drei Metern.

Greifen kann die Regel laut Barbara Tugemann dort, wo es keinen Bebauungsplan mit eigenen Festsetzungen gibt – also vor allem im klassischen innerörtlichen Bereich. Dort gilt auch in Zukunft: Das Gebäude muss sich in die bestehende Umgebung einfügen.

Kommunen sehen sich vor "vollendete Tatsachen" gestellt

„Die Kommunen sind die Leidtragenden“, meinte Franz Lang (FW) zur neuen Berechnungsmethode der Abstände. Er machte sich deshalb dafür stark, „eine Satzung für die Bürger und nicht für die Bauträger“ zu erlassen. Von einer „Erpressung – fast“ sprach Rudolf Grieb (UBI). Die Kommunen würden durch die neue Bauordnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Deshalb solle Buchloe „so schnell wie möglich“ eine eigene Satzung erlassen. Dem schloss sich auch Bürgermeister Robert Pöschl an: „Wir sollten sehr zeitnah entscheiden und durch ein Zögern keine unterschiedlichen Rechtspositionen schaffen.“

Das „sozial verträgliche Miteinander“ müsse durch eine eigene Satzung gefördert werden, meinte Thomas Reiter (FDP). „Entsetzt“ über die Novelle zeigte sich Elfi Klein (Grüne): „Da wurde etwas übers Bein gebrochen.“ Lediglich Benjamin Leinsle (CSU) konnte der Novelle auch etwas Gutes abgewinnen: „Der Gesetzgeber lässt uns damit mehr Entscheidungsfreiheit. Jetzt muss jeder von uns überlegen, wie er im Stadtrat entscheidet.“

Die Grundlage einer eigenen Satzung bietet eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.

Städte über 250000 Einwohner – also München, Nürnberg und Augsburg – müssen die Novelle übrigens nicht umsetzen, sondern bekommen Zeit, sich Konzepte zur Nachverdichtung zu überlegen. Denn Städte als Verdichtungsräume sollen nicht zu stark zugebaut werden, so die Idee der Staatsregierung.

Zeit lässt die neue Bauordnung den anderen Kommunen hingegen kaum. Sie wurde – entgegen den Stellungnahmen des Städte- und Gemeindetages – im Dezember im Landtag beschlossen und soll schon ab 1. Februar gelten – ohne Übergangsfrist. „Das hat die Kommunen doch sehr überrascht“, sagt Bauamtsleiterin Tugemann.

Lesen Sie dazu auch: Kritik aus Mindelheim: Warum das Bauen komplizierter wird

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.