Glück gehabt: Wegen EDV-Panne müssen Parksünder nicht zahlen
In Mindelheim haben Parksünder ein Knöllchen bekommen - allerdings müssen sie nichts bezahlen. Grund dafür ist eine EDV-Panne.
Wer Post von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Mindelheim bekommt, ist in aller Regel wenig amüsiert. Konkret heißt das: man wird Geld los. So erging es kürzlich auch einem Mindelheimer. Er hatte in der Kornstraße die Parkzeit überschritten, war erwischt worden und bekam dafür ein Knöllchen verpasst. Der Haken an der Sache: Der Vorfall hat sich am 12. Oktober 2022 ereignet, die Post vom Mindelheimer Ordnungsamt ging am 18. Januar 2023 raus. Damit hatte der Verkehrssünder Glück gehabt.
Die Behörde darf das Geld nicht mehr eintreiben. Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung StVO – etwa wenn man geblitzt wird wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung – handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die entsprechende Handlung beendet ist.
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